Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51810
VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191 (https://dejure.org/2021,51810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2021 - 1 CS 21.2191 (https://dejure.org/2021,51810)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - 1 CS 21.2191 (https://dejure.org/2021,51810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34; BayBO Art. 6 Abs. 5; BauNVO §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 S. 2; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 2
    Erfolglose Beschwerde des Eigentümers eines denkmalgeschützten Gebäudes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

  • rewis.io

    Nachbareilantrag, Abstandsflächensatzung der Gemeinde, Gebietsbewahrungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, Eingeschränkter Drittschutz denkmalschutzrechtlicher Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbareilantrag; Abstandsflächensatzung der Gemeinde; Gebietsbewahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Eingeschränkter Drittschutz denkmalschutzrechtlicher Vorschriften

  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Zwar kann einem Nachbarn auch in einem faktischen Baugbiet gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 2 ff. BauNVO ein Abwehranspruch gegen erhebliche Verletzungen des Gebietscharakters zustehen und zu den nachbarschützenden Gebietsregelungen gehört auch die Vorschrift des § 12 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).

    Die Richtzahlen für notwendige Stellplätze geben nur den Mindestbedarf an (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).

  • VGH Bayern, 10.08.2020 - 1 CS 20.1440

    Erfolgloser Eilrechtsschutz von Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Es besteht allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals erheblich auswirkt (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; BayVGH, B.v. 10.8.2020 - 1 CS 20.1440 - juris Rn. 3; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - BauR 2013, 940).

    Dass das Landesamt für Denkmalpflege erst nach Erteilung der Baugenehmigung beteiligt wurde, ist unschädlich; die Verfahrensvorschrift des Art. 15 Abs. 2 BayDSchG ist nicht drittschützend (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2020 a.a.O. Rn. 5).

  • VGH Bayern, 28.09.2001 - 2 B 95.1719
    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Neben dem bestehenden Rechtsanwaltsbüro in dem Wohngebäude H. straße ... und dem Wohngebäude des Antragstellers ist auch die zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehende Nutzung auf dem Baugrundstück mit einer Zahnarztpraxis und einem Laborgebäude zu berücksichtigen; letzteres ist bereits unabhängig von dem betriebenen Kompressor in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig (vgl. zu einem Fotolabor BayVGH, U.v. 28.9.2001 - 2 B 95.1719 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Es ist anerkannt, dass für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Art der baulichen Nutzung der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung regelmäßig weiter zu ziehen ist als bei der Beurteilung des Nutzungsmaßes oder der überbaubaren Grundstücksfläche (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Es besteht allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals erheblich auswirkt (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; BayVGH, B.v. 10.8.2020 - 1 CS 20.1440 - juris Rn. 3; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - BauR 2013, 940).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Nachbarn haben die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen; besondere örtliche Verhältnisse können aber zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Nachbarn haben die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen; besondere örtliche Verhältnisse können aber zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Nachbarn haben die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen; besondere örtliche Verhältnisse können aber zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Bei einem Mangel in einer nicht teilbaren Regelung hat das Gericht durch seine kassatorische Entscheidung dem Ortsgesetzgeber die Möglichkeit zu einer neuen planerischen Gesamtentscheidung zu eröffnen (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2021 - 1 CS 21.2191
    Ein Fehler führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Normgefüges, solange ein fehlerfreier Teil (objektiv) sinnvoll bleibt und (subjektiv) vom Normsetzungswillen des Normgebers getragen wird (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 9 B 40.08 - NVwZ 2009, 255; U.v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

  • VGH Bayern, 12.07.2021 - 1 ZB 21.735

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag nach stattgegebener Nachbarklage gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2022 - 3 S 3115/19

    Wenn zwischen dem aufgehobenen und dem neuen Bebauungsplan ein neuer

    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16; Urt. v. 11.09.2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.02.2022 - 5 S 2207/20 -, juris Rn. 48, Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2021 - 1 CS 21.2191 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 9 ZB 22.322

    Rücksichtnahmegebot bei Stellplätzen

    Im Hinblick auf die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie Nachbarn hinzunehmen haben, besondere örtliche Verhältnisse aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen können, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen lässt, sich allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme im Fall einer daraus resultierenden erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 9 ZB 19.1400 - juris Rn. 12; B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 14) und sich dies auf den Ensembleschutz übertragen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 9 ZB 19.1400

    Erfolglose Berufungszulassung in Bezug auf eine Nachbarklage gegen eine

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich dem bayerischen Denkmalschutzgesetz kein allgemeiner Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers entnehmen lässt, sich allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe eines Baudenkmals dann ergibt, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals erheblich auswirkt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 22.6.2020 - 2 ZB 18.1193 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 43 m.w.N.; U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 1 CS 22.1541

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Es besteht allerdings ein Abwehrrecht gegen eine Baumaßnahme in der Nähe des Baudenkmals, wenn sich diese auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals erheblich auswirkt (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn 14; B.v. 10.8.2020 - 1 CS 20.1440 - juris Rn. 3).
  • VG München, 22.02.2022 - M 11 S 21.5548

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Einfamilienhaus - Breite der Zufahrt

    Eine etwaige Unwirksamkeit der Regelung des § 2 Abs. 3 der Abstandsflächensatzung würde zur vollständigen Unwirksamkeit der Abstandsflächensatzung führen, weil die Regelungen der Abstandsflächensatzung in einem untrennbaren Zusammenhang stehen und anzunehmen ist, dass diese nach dem Willen der Gemeinde in einer gegenseitigen Wechselbeziehung stehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 06. Dezember 2021 - 1 CS 21.2191 -, juris, Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 CS 23.663

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Nachbarn haben die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen; besondere örtliche Verhältnisse können aber aus Zumutbarkeitserwägungen zu dem Ergebnis führen, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht oder nur mit Einschränkungen genehmigt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 1 CS 21.2191 - juris Rn. 13; B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 20; B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht